Allgemeine Geschäftsbedingungen
SiOne UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wesel - Stand: 30.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die zwischen der SiOne UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „SiOne“, und ihren Kunden geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SiOne ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung von Waren - online, per E-Mail, in Inseraten oder in der Verkaufseinrichtung - stellt, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
SiOne kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann in Textform, durch Auftragsbestätigung, durch Übersendung einer Rechnung oder durch Auslieferung bzw. Bereitstellung der Ware erfolgen.
Eine automatische Eingangsbestätigung bei elektronischen Bestellungen stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preisangaben gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Liefer-, Versand-, Montage- oder Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Abholung sofort fällig. Bei Lieferung kann SiOne Vorkasse, Kartenzahlung oder - nach gesonderter Vereinbarung - Kauf auf Rechnung anbieten.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern bleibt die gesetzliche Verzugspauschale unberührt.
Zusätzliche Liefer-, Montage- oder sonstige Mehrleistungen, die über die ursprünglich vereinbarte Leistung hinausgehen oder aufgrund unzutreffender Kundenangaben erforderlich werden und für SiOne vor Vertragsschluss nicht erkennbar waren, werden gesondert berechnet, sofern dies dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt wird.
§ 4 Abholung, Lieferung und Gefahrübergang
Der Kunde kann die Ware - je nach Vereinbarung - durch Selbstabholung, Paketversand, Speditionsversand oder individuelle Anlieferung erhalten.
Bei Selbstabholung meldet SiOne dem Kunden die Abholbereitschaft. Der Kunde hat für ein geeignetes Transportmittel sowie für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu sorgen. Soweit SiOne beim Beladen unterstützend tätig wird, erfolgt dies als bloße Hilfeleistung.
SiOne ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Versendung mit der Auslieferung an das Transportunternehmen über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr beim Versand grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbst ein nicht von SiOne benanntes Transportunternehmen beauftragt hat.
Nimmt der Kunde die Ware nach Anzeige der Abhol- oder Lieferbereitschaft nicht fristgerecht an, kann SiOne nach angemessener Fristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen. Auslieferungsfähige Ware kann für zwei Wochen kostenfrei eingelagert werden; danach kann eine angemessene Lagerpauschale berechnet werden, wenn hierauf zuvor hingewiesen wurde.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von SiOne.
Unternehmer sind verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Beschaffenheit gebrauchter Ware
SiOne handelt neben Neuware auch mit gebrauchten Marken- und Büromöbeln. Bei gebrauchten Waren sind alters- und nutzungsbedingte, übliche Gebrauchsspuren kein Mangel, soweit sie bei Sachen dieser Art üblich sind, den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Zustand der Ware entsprechen.
Individuell vereinbarte Beschaffenheiten, ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie konkret in der Artikelbeschreibung bezeichnete Zustände bleiben hiervon unberührt.
Fehlt bei einem gebrauchten Möbelstück ein Schlüssel, stellt dies nur dann keinen Mangel dar, wenn das Fehlen des Schlüssels vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart oder in der Artikelbeschreibung klar kenntlich gemacht wurde.
§ 7 Mängelrechte / Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
SiOne ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung berechtigt und kann diese nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Haftung
SiOne haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von SiOne auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen ausdrücklich übernommener Garantien und wegen arglistig verschwiegener Mängel bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von SiOne nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
SiOne ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Wesel. Gesetzlich zwingende Zuständigkeiten bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
